Gewässerschutz
Die Gewässerschutzgesetzgebung bezweckt den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers als wichtige Teile des Wasserkreislaufs. Wasser ist vorsorgend und flächendeckend zu schützen und die Bewirtschaftung der Gewässer muss im Einklang mit dem Naturhaushalt erfolgen.
Zum Geschäftsfeld Gewässerschutz gehören:
- Planerischer Schutz des Grundwassers
- Gewässerraumplanung Fliessgewässer
- Abklärungen zur Sicherung angemessener Restwassermengen